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Kostenloser Versand in Österreich ab € 69,00 (Dreizack Produkte)

Partnerbedingungen

Diese Bedingungen gelten zwischen Dreizack Wien — Dominik Kögler, Josefstädter Straße 58, 1080 Wien, E-Mail info@dreizack.at („Dreizack“, „wir“) — und dir als Unternehmen, das seine Produkte über den Dreizack-Marktplatz verkauft („Partner“, „du“). Sie gelten für alle Shops, Apps, Kanäle und Geschäfte, die Dreizack jetzt oder künftig betreibt.

Du findest diese Bedingungen jederzeit, auch schon vor deiner Bewerbung, auf der Seite „Hersteller werden“ und im Portal zum Lesen, Speichern und Ausdrucken. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir dich aufnehmen und du danach den Zugangslink anklickst, den wir dir schicken. Auf der Zugangsseite verlinken wir diese Bedingungen noch einmal. Mit dem Klick nimmst du sie an. Nach dem Vertragsschluss schicken wir dir die Fassung, die für dich gilt, per E-Mail.

  1. Worum es geht

Dreizack vermittelt deine Produkte in deinem Namen und auf deine Rechnung an Endkundinnen und Endkunden („Kundinnen“). Vertragspartner der Kundin bist du. Dreizack ist nicht Verkäufer deiner Produkte.
Du bevollmächtigst Dreizack, in deinem Namen Bestellungen anzunehmen, den Kaufpreis mit schuldbefreiender Wirkung für die Kundin entgegenzunehmen (Inkasso), Rechnungen auszustellen, Rücktritte, Widerrufe und Reklamationen entgegenzunehmen, darüber zu entscheiden und Erstattungen auszuzahlen. Dreizack handelt dabei nur für dich, nicht für die Kundin.

Gegenüber der Kundin gelten die Geschäftsbedingungen und die Rückgaberegel des Shops als deine Bedingungen. Ändern wir sie so, dass deine Pflichten wesentlich größer werden, gilt dafür Punkt 19.

Im Shop zeigen wir bei jedem Produkt und auf deiner Herstellerseite deutlich, dass du der Verkäufer bist, mit deinem Namen bzw. Firmenwortlaut, deiner Anschrift und den anderen gesetzlichen Pflichtangaben. Diese Angaben dürfen wir dafür veröffentlichen.

Wie das Produkt zur Kundin kommt, ist beim Produkt eingestellt: Entweder schickst du es direkt an die Kundin (Punkt 7) oder du bringst es zu einer Abholstelle, die wir dir nennen (derzeit das Geschäft in der Josefstädter Straße).

Kein Exklusivvertrag: Du darfst deine Produkte auch woanders verkaufen, zu Preisen und Bedingungen, die du selbst festlegst. Auch Dreizack darf mit anderen Herstellerinnen und Herstellern zusammenarbeiten, auch mit solchen, die ähnliche Produkte anbieten.

  1. Bewerbung, Aufnahme und Konto

Wer über Dreizack verkaufen möchte, bewirbt sich auf der Seite „Hersteller werden“. Wir schauen uns jede Bewerbung an und entscheiden, ob die Marke zu Dreizack passt. Dabei achten wir zum Beispiel darauf, ob die Produkte selbst hergestellt oder gestaltet sind, ob sie sich als Geschenk eignen, ob sie unser Sortiment sinnvoll ergänzen und ob Qualität, Fotos und Preise stimmig sind. Weiterverkauf fremder Ware und importierte Massenware nehmen wir nicht auf. Einen Anspruch auf Aufnahme gibt es nicht. Wir können die Aufnahme auch von Bedingungen abhängig machen, etwa davon, dass bestimmte Produktgruppen vor dem Livegang geprüft werden.
Bewerbung und Teilnahme sind derzeit kostenlos. Es gibt keine Grundgebühr und keine Gebühr fürs Einstellen. Was du zahlst, ist die Provision nach Punkt 10. Wollen wir später weitere Gebühren einführen, geht das nur nach Punkt 19. Zusätzliche Leistungen, die du freiwillig buchst, vereinbaren wir jeweils gesondert.

Du verkaufst über Dreizack ausschließlich als Unternehmer und bist mindestens 18 Jahre alt. Ob du dafür eine Gewerbeberechtigung oder eine andere Grundlage brauchst, klärst du selbst; dafür bist du verantwortlich.

Pflichtangaben: Vor deinem ersten Livegang, spätestens aber vor der ersten Auszahlung, hinterlegst du im Portal vollständig und richtig: deinen Namen bzw. Firmenwortlaut und die Rechtsform, deine Geschäftsanschrift (die wir der Kundin als Verkäuferanschrift zeigen) und deinen Wohnsitz, falls er abweicht, eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, deine Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer samt ausstellendem Staat, deine UID-Nummer (falls vorhanden), deine Firmenbuch- oder Registernummer (falls vorhanden), deine Bankverbindung (IBAN und Kontoinhaber) sowie deinen umsatzsteuerlichen Status (Punkt 11). Diese Daten brauchen wir unter anderem wegen des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetzes (DPMG), wegen der Aufzeichnungspflichten für Plattformen nach dem Umsatzsteuergesetz und wegen der Produktsicherheitsverordnung.

Ändert sich etwas an diesen Angaben, aktualisierst du sie innerhalb von 14 Tagen im Portal. Wir dürfen deine Angaben mit zumutbarem Aufwand prüfen und dafür Nachweise verlangen, zum Beispiel einen Gewerberegister- oder Firmenbuchauszug, eine UID-Bestätigung oder einen Ausweis. Bis die Angaben vollständig und plausibel sind, dürfen wir deine Produkte offline lassen und Auszahlungen zurückhalten (Punkte 9 und 10).

Für Partner mit Sitz außerhalb Österreichs gelten diese Bedingungen genauso. Für Partner mit Sitz außerhalb der EU können zusätzliche Bedingungen nötig sein, etwa eine verantwortliche Person in der EU nach der Produktsicherheitsverordnung oder steuerliche Sonderregeln. Die vereinbaren wir dann gesondert; ohne eine solche Vereinbarung können wir die Aufnahme ablehnen.

Deine Zugangsdaten gibst du nur an Personen weiter, die für deinen Betrieb handeln dürfen. Was über deinen Zugang passiert, gilt als von dir, außer du hast den Missbrauch nicht zu vertreten. Merkst du, dass jemand Fremder auf dein Konto zugreift, sagst du uns sofort Bescheid.

  1. Deine Produkte

Nach deiner Aufnahme stellst du deine Produkte selbst online. Vor dem Veröffentlichen prüft das System automatisch, ob alle Pflichtangaben da sind, unter anderem Foto, Preis, Beschreibung und die Herstellerangaben nach der Produktsicherheitsverordnung. Eine Prüfung durch einen Menschen findet in der Regel nicht vorher statt. Für einzelne Produktgruppen mit erhöhtem Risiko (etwa Lebensmittel und Getränke, Alkohol, Kosmetik, Spielzeug, Elektrogeräte, Kerzen und Raumdüfte) können wir eine Prüfung vor dem Livegang vorsehen.
Du bist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit deiner Produkte und Produktangaben verantwortlich: Beschreibung, Material, Maße, Fotos, Preis, Bestand, Herstellerangaben, Warn- und Sicherheitshinweise und Pflichtkennzeichnungen. Die Texte, die Snap&Sell oder ein anderer Produktassistent vorschlägt, sind Vorschläge einer KI und können Fehler enthalten. Du liest sie gegen und änderst, was nicht stimmt.

Du verkaufst nur Produkte, die du selbst herstellst, gestaltest oder für dich herstellen lässt und die du verkaufen darfst. Keine Fälschungen, keine Verletzung von Rechten Dritter (Marken, Designs, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte), keine verbotenen oder gefährlichen Waren, nichts, was Hass, Extremismus oder Gewalt verherrlicht oder Menschen herabwürdigt.

Für deine Produkte hältst du alle Vorschriften ein, die für dich als Hersteller und Verkäufer gelten. Dazu gehören insbesondere die Produktsicherheitsverordnung (Punkt 13), besondere Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Prüfpflichten (etwa für Kosmetik, Spielzeug, Elektrogeräte, Batterien, Lebensmittel, Textilien sowie Duftstoffe und andere Chemikalien) und die Pflichten zu Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien (Herstellerverantwortung, Lizenzierung, Registrierung). Gilt eine solche Pflicht in einem Land, in das wir liefern, gilt sie auch für dich. Nachweise (zum Beispiel Konformitätserklärung, Sicherheitsbewertung, Registrierungsnummern) schickst du uns auf Anfrage innerhalb von 7 Tagen, bei behördlichen Anfragen schneller, wenn die Behörde das verlangt.

Liefer- und Versandzeiten schreibst du nicht in den Produkttext. Diese Angaben berechnet der Shop selbst.

Wir dürfen jederzeit Testkäufe machen, auch anonym. Zeigt ein Testkauf einen Verstoß gegen diese Bedingungen, kannst du die Kosten des Testkaufs mit der nächsten Auszahlung verrechnet bekommen.

  1. Darstellung und Bearbeitung deiner Angebote

Wie der Shop aussieht und wie Produkte dargestellt werden, entscheidet Dreizack. Wir dürfen deine Produktangaben und Bilder für die Darstellung bearbeiten. Wir dürfen sie zum Beispiel kürzen, umformulieren, in andere Sprachen übersetzen (auch mit KI), für Suchmaschinen optimieren, Kategorien, Anlässe und Schlagworte zuordnen, Bilder zuschneiden, freistellen, in der Farbe anpassen und mit anderen Bildern kombinieren, Rechtschreibung korrigieren und offensichtliche Fehler beheben. Den Inhalt einer Angabe (etwa Material, Maße, Preis oder Sicherheitshinweise) ändern wir dabei nicht ohne deine Zustimmung, außer um einen Rechtsverstoß zu beheben.
Änderungen, die wir an deinen Angaben machen, siehst du im Portal. Bist du mit einer Änderung nicht einverstanden, sag es uns, dann passen wir sie an oder nehmen sie zurück. Für Fehler, die erst durch unsere Änderung entstehen, sind wir verantwortlich (Punkt 16).

Deinen Markennamen und dein Logo zeigen wir auf deiner Herstellerseite und bei deinen Produkten. Wie und wo, entscheiden wir.

  1. Preise, Aktionen und Vermarktung

Den Verkaufspreis legst du fest, inklusive Umsatzsteuer. Preise änderst du im Portal; eine Änderung gilt für Bestellungen, die danach eingehen.
Aktionen auf Kosten von Dreizack: Wir dürfen Kundinnen Rabatte, Gutscheine, Gratisversand, Bundles, Geschenkboxen und andere Vorteile auf unsere Kosten anbieten, auch für deine Produkte. Dein Anteil (Punkt 10) berechnet sich dann so, als hätte die Kundin deinen vollen Preis gezahlt. Den Unterschied trägt Dreizack.

Aktionen auf deine Kosten (zum Beispiel eine Rabattaktion, bei der du auf einen Teil deines Preises verzichtest) gibt es nur, wenn du im Portal oder per E-Mail zustimmst. Dann berechnet sich die Provision vom Preis, den die Kundin tatsächlich zahlt.

Du erhöhst Preise nicht kurz vor einer Aktion, um sie danach zu senken, und du hältst die Regeln zur Preisangabe ein, insbesondere die Pflicht, bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Den Vergleichspreis berechnet der Shop aus deinen Preisen im Shop.

Vermarktung über weitere Kanäle: Wir dürfen deine Produkte und deine Marke auf allen Kanälen bewerben und anbieten, die wir für sinnvoll halten, auch auf eigene Kosten bezahlte Werbung. Dazu gehören derzeit oder künftig vor allem: unsere Shops und Apps; unser Geschäft in Wien und künftige Geschäfte, Pop-up-Stores, Märkte und Messen; Newsletter, Blog und Kundenkonto; soziale Medien (etwa Instagram, Facebook, TikTok, Pinterest); Suchmaschinen und Preis- oder Produktsuchen (etwa Google Shopping); Werbenetzwerke (etwa Google Ads, Meta Ads); Kooperationen mit Influencerinnen, Medien und Partnerprogrammen (Affiliates), die für vermittelte Verkäufe eine Vergütung von uns bekommen; Firmenkunden- und Geschenkanfragen; KI-gestützte Geschenkberatung (derzeit „Goldi“). Auch dann bleibt jeder Verkauf ein Verkauf in deinem Namen nach diesen Bedingungen. Die Kosten dieser Vermarktung trägt Dreizack. Einen Anspruch darauf, dass wir ein bestimmtes Produkt auf einem bestimmten Kanal bewerben, hast du nicht. Möchtest du einen bestimmten Kanal für deine Produkte nicht, schreib uns; wir prüfen das, wenn es uns zumutbar ist.

Präsentation im Geschäft: Wir dürfen deine Produkte im Geschäft und bei Veranstaltungen zeigen. Überlässt du uns dafür Ware oder Muster, vereinbaren wir das gesondert. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt: Die Ware bleibt dein Eigentum. Wir lagern sie mit der Sorgfalt, die wir auch bei eigener Ware anwenden. Für Verlust oder Beschädigung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Verkaufen wir solche Ware im Geschäft, geschieht das in deinem Namen und auf deine Rechnung zu deinem Preis, und für Provision und Auszahlung gilt Punkt 10. Versichern musst du die Ware selbst.

Lieferländer: Derzeit liefern wir nur nach Österreich. Wir dürfen weitere Lieferländer hinzufügen. Das sagen wir dir mindestens 30 Tage vorher per E-Mail. Du kannst dann im Portal oder per E-Mail einzelne Länder für deine Produkte ausschließen, etwa weil du dort Verpackungs- oder Steuerpflichten nicht erfüllen willst. Schließt du ein Land nicht aus, sorgst du dafür, dass deine Produkte und Angaben auch dort den Vorschriften entsprechen.

  1. Reihung, eigene Produkte von Dreizack und Zusatzangebote

Wie wir Produkte reihen (Ranking): Wo und in welcher Reihenfolge Produkte erscheinen (Suche, Kategorien, Anlässe, „Entdecken“, Empfehlungen, Goldi, Newsletter), bestimmen wir mit einer Kombination aus automatischen Signalen und redaktioneller Auswahl. Die wichtigsten Kriterien sind:

Relevanz für die Suche, Kategorie oder Geschenkanfrage, also wie gut Titel, Beschreibung, Kategorien, Anlässe, Eigenschaften und Preis zur Anfrage passen. Das gewichten wir am stärksten, weil Kundinnen vor allem passende Ergebnisse wollen.
Beliebtheit und Kaufwahrscheinlichkeit, etwa Aufrufe, Merkliste, Klicks, Käufe und Kaufquote, zuletzt und über längere Zeit. Das zeigt, was Kundinnen tatsächlich gefällt.

Qualität des Angebots, etwa Qualität und Anzahl der Fotos, Vollständigkeit der Angaben, Personalisierungsmöglichkeiten und Bewertungen, sofern es sie gibt.

Verfügbarkeit und Lieferfähigkeit, etwa Bestand, Versandzeit und Urlaubspause.

Deine Verlässlichkeit als Partner, etwa pünktlicher Versand, Antwortzeit bei Nachrichten, Storno-, Rückgabe- und Reklamationsquote sowie Verstöße gegen diese Bedingungen. Das beeinflusst, wie zufrieden Kundinnen mit Dreizack insgesamt sind.

Aktualität und Saison, etwa neue Produkte, Anlässe (Muttertag, Weihnachten …) und Saisonartikel.

Persönliche Vorlieben der Kundin, etwa bisher angesehene, gemerkte oder gekaufte Produkte, Antworten im Geschenkberater, Wischentscheidungen in „Entdecken“ und, soweit bekannt, der Standort. Das gilt nur, soweit die Kundin dem zugestimmt hat oder es sonst erlaubt ist.

Redaktionelle Auswahl: Unser Team stellt Themenwelten, Startseite, Geschenkideen, Newsletter und Beiträge in sozialen Medien zusammen und wählt dafür Produkte nach Stil, Saison, Sortimentsmix und Geschichte aus. Hier entscheidet unser Geschmack, nicht ein Algorithmus.

Bei Verstößen oder schlechten Leistungswerten können wir Produkte in der Reihung zurückstufen (Punkt 9). Bezahlte Platzierungen: Derzeit kannst du deine Reihung nicht gegen Bezahlung verbessern. Wir behalten uns vor, künftig bezahlte Werbe- und Platzierungsangebote für Partner einzuführen (etwa hervorgehobene Platzierungen in Suche, Kategorien, „Entdecken“, Goldi, Startseite oder Newsletter). Gebuchte Platzierungen können dann in den jeweiligen Bereichen bevorzugt angezeigt werden, unabhängig von den übrigen Kriterien. Sie werden für Kundinnen als Werbung oder „gesponsert“ gekennzeichnet. Die Teilnahme ist freiwillig; Preise und Bedingungen legen wir im Portal fest. Bevor wir solche Angebote einführen, ergänzen wir diese Bedingungen nach Punkt 19 und beschreiben, wie sich die Bezahlung auf die Reihung auswirkt. Wie die einzelnen Kriterien genau gewichtet sind und wie der Algorithmus im Detail funktioniert, legen wir nicht offen, damit niemand die Reihung manipulieren kann.

Eigene Produkte von Dreizack: Dreizack verkauft im Shop auch eigene Produkte, etwa aus der eigenen Werkstatt, Gravuren und Personalisierungen, Eigenmarken und zugekaufte Ware aus dem Geschäft. Diese behandeln wir in folgenden Punkten anders als deine Produkte:

Für eigene Produkte fällt naturgemäß keine Provision an.
Dreizack darf eigene Produkte nach eigenem Ermessen anders behandeln als deine Produkte und sie bevorzugen, und zwar überall auf dem Marktplatz: in der automatischen Reihung, in Suche, Kategorien, Anlässen, „Entdecken“, Empfehlungen und Goldi ebenso wie in redaktionellen Bereichen (Startseite, Themenwelten, Newsletter, soziale Medien, Werbung, Geschenkboxen), bei Kombinationsangeboten (etwa „mit Gravur“), im Geschäft und bei Aktionen. Ob und wie stark wir eigene Produkte bevorzugen, entscheiden wir laufend selbst. Der Grund: Dreizack ist ein Concept Store mit eigener Werkstatt, und unsere eigenen Produkte und Personalisierungen prägen die Marke und finanzieren Laden, Werbung und Plattform mit.

Dreizack hat auf alle Daten des Marktplatzes Zugriff (Punkt 15) und darf zusammengefasste Erkenntnisse daraus auch für das eigene Sortiment nutzen, zum Beispiel welche Anlässe, Preisbereiche oder Produktarten gefragt sind. Deine Designs, Fotos und Texte nutzen wir dafür nicht, und wir kopieren keine Produkte von Partnern.

Für Funktionen, die nur Dreizack zur Verfügung stehen (etwa Kassensystem im Geschäft oder interne Auswertungen), zahlen wir naturgemäß nichts.

Zusatzangebote zu deinen Produkten: Wir dürfen Kundinnen beim Kauf deiner Produkte eigene Zusatzleistungen anbieten, etwa Geschenkverpackung, Grußkarten, Gravur oder andere Personalisierung durch Dreizack, Gutscheine und Geschenkboxen. Diese verkauft Dreizack im eigenen Namen; dafür bekommst du nichts. Eigene Zusatzleistungen (etwa Personalisierung, Geschenkverpackung, Pflegeprodukte) kannst du über die Funktionen anbieten, die das Portal dafür vorsieht, zum Beispiel als Variante oder Option deines Produkts. Andere Zusatzangebote nur mit unserer Zustimmung. Finanzprodukte oder Versicherungen bieten derzeit weder wir noch Dritte an.

  1. Bestellungen, Versand und Nachrichten

Eine Bestellung siehst du im Portal und bekommst sie per Mail. Du verschickst sie so schnell wie möglich, spätestens innerhalb der Frist, die im Portal beim Auftrag steht. Verschickst du nicht rechtzeitig, dürfen wir die Bestellung in deinem Namen stornieren und der Kundin ihr Geld zurückgeben.
Den Versand organisiert und bezahlt Dreizack. Die Versandkosten, die die Kundin zahlt, stehen Dreizack zu; ihre Höhe legt Dreizack fest. Etikett und Abgabecode hinterlegen wir im Portal. Du verwendest nur die Etiketten und Versandarten, die wir dir im Portal geben, verpackst sicher und hältst dich an die Versandrichtlinie im Portal. Welchen Versanddienstleister wir nehmen, entscheiden wir.

Geht ein Paket nach der Übergabe an den Versanddienstleister verloren oder wird es beschädigt, machen wir die Ansprüche gegen den Versanddienstleister geltend. Du bekommst den Ersatz, den der Versanddienstleister für die Ware leistet, höchstens deinen Anteil am Verkaufspreis. Hast du nicht nach der Versandrichtlinie verpackt oder kein Etikett von uns verwendet, trägst du den Schaden selbst.

Ins Paket legst du nur die Ware, die Rechnung bzw. den Lieferschein, falls wir ihn bereitstellen, und, wenn du magst, eine Karte mit deinem Markennamen, deinem Logo, einem Dank oder Pflegehinweisen. Nicht ins Paket gehören Werbung für andere Vertriebswege, also keine Gutscheincodes, Links, QR-Codes oder Aufforderungen, außerhalb von Dreizack zu bestellen (siehe Punkt 8).

Ist ein Produkt doch nicht lieferbar, sagst du es sofort im Portal, damit die Kundin ihr Geld zurückbekommt.

Kundinnen können dir über den Shop schreiben, vor und nach dem Kauf. Fragen zu deinen Produkten und Paketen beantwortest du selbst, im Portal unter „Nachrichten“, möglichst innerhalb von zwei Werktagen. Bleibt eine Nachricht länger offen, erinnern wir dich per E-Mail.

Was in den Nachrichten erlaubt ist und was nicht, steht in Punkt 8.

Rücktritte, Widerrufe, Reklamationen und Zahlungsfragen wickeln wir für dich ab. Schreibt dir eine Kundin dazu, verweise sie auf „Vertrag widerrufen“ oder auf uns. Fragen wir dich zu einer Reklamation, antwortest du innerhalb von zwei Werktagen.

Zu einer Bestellung kannst du der Kundin auch von dir aus schreiben, etwa mit einer Rückfrage. Werbung gehört nicht hinein (Punkt 8).

Im Portal kannst du eine Urlaubspause einstellen. Solange sie läuft, können Kundinnen deine Produkte nicht kaufen. Bestellungen, die schon bezahlt sind, erfüllst du auch während der Pause.

Bewertungen von Kundinnen, falls es sie gibt, darfst du nicht selbst schreiben, kaufen, gegen Vorteile anfordern oder auf andere Weise verfälschen.

  1. Nachrichten und Umgehung der Plattform

Dreizack stellt Kundinnen und Partnern eine Nachrichtenfunktion zur Verfügung. Sie ist für Fragen zu Produkten, Bestellungen, Personalisierungen, Lieferungen und Reklamationen da und für alles andere, was über Dreizack angebahnt wurde.

Kundinnen, die über Dreizack zu dir gekommen sind, lenkst du nicht auf andere Vertriebs- oder Zahlungswege, um die Abwicklung über Dreizack oder die Provision zu umgehen. Nicht erlaubt ist insbesondere:

eine Kundin aufzufordern, in deinem eigenen Webshop, auf einem anderen Marktplatz oder sonst außerhalb von Dreizack zu kaufen,
Zahlungslinks, Bankverbindungen oder andere Zahlungswege zu schicken, um die Abwicklung über Dreizack zu umgehen,

eine Kundin zu bitten, einen über Dreizack begonnenen oder angebahnten Kauf außerhalb von Dreizack fortzusetzen,

Kontaktdaten nur deshalb auszutauschen, um Dreizack oder die Provision zu umgehen,

Kundendaten, die du über Dreizack bekommen hast, für eigene Werbung zu verwenden, auch nach dem Ende dieses Vertrags,

Werbung für andere Vertriebswege in Pakete zu legen (Punkt 7),

die Nachrichten für Spam, Werbung, um die die Kundin nicht gebeten hat, rechtswidrige Inhalte, Täuschung, Belästigung oder anderen Missbrauch zu verwenden.

Erlaubt bleibt, Kontaktdaten oder andere Angaben weiterzugeben, wenn das für eine Bestellung, eine Personalisierung, die Lieferung, eine Reklamation oder die Betreuung der Kundin sachlich nötig ist. Kauft eine Kundin von sich aus und ohne dein Zutun in deinem eigenen Geschäft oder Webshop, ist das natürlich in Ordnung.

Warum es diese Regel gibt: Die Provision finanziert den Marktplatz, die Werbung und den Laden, und nur über Dreizack laufen Bestellung und Zahlung geordnet ab. Sie schützt außerdem dich und die Kundinnen vor Betrug und Missbrauch.

Vertragsstrafe: Verstößt du schuldhaft gegen eine der Regeln in diesem Punkt und kommt dadurch ein Kauf außerhalb von Dreizack zustande oder wird er angebahnt, zahlst du Dreizack für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der Provision, die Dreizack bei Abwicklung über Dreizack zugestanden wäre, mindestens aber 250 Euro. Lässt sich die entgangene Provision nicht feststellen, beträgt die Vertragsstrafe 250 Euro. Einen höheren Schaden können wir zusätzlich geltend machen. Unsere Rechte nach Punkt 9 bleiben unberührt.

  1. Prüfung, Meldungen und Maßnahmen bei Verstößen

Nachrichten

Wir speichern und verarbeiten Nachrichten, soweit es nötig ist, um sie zuzustellen, technische oder sicherheitsrelevante Probleme zu erkennen, Beschwerden zu bearbeiten und mögliche Verstöße gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht zu klären.
Eine automatische Prüfung sucht in jeder Nachricht, auch in deinen, nach E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Links. Findet sie etwas, wird die Nachricht für unser Team markiert. Zugestellt wird sie trotzdem; die Prüfung löscht, sperrt und ändert nichts. Weitere automatische Prüfungen setzen wir derzeit nicht ein. Führen wir neue automatische Prüfungen ein, beschreiben wir sie vorher in diesen Bedingungen.

Unser Team liest ein Gespräch nur aus Anlass: bei einer solchen Markierung, einer Meldung oder Beschwerde, einem Streitfall, einem Rücktritt, einem technischen Problem oder dem Verdacht auf einen Verstoß.

Meldungen

Hinweise auf Produkte, Inhalte oder Nachrichten, die gegen geltendes Recht oder diese Bedingungen verstoßen, nimmt jede und jeder an info@dreizack.at oder über das Meldeformular im Shop entgegen. Wir bearbeiten Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv, Meldungen zur Produktsicherheit innerhalb von drei Werktagen. Betrifft eine Meldung dich, erfährst du davon, soweit wir es dir sagen dürfen.
Anordnungen von Behörden setzen wir innerhalb der gesetzlichen Fristen um, notfalls ohne dich vorher anzuhören.

Gründe für Maßnahmen. Wir dürfen Maßnahmen nach dem nächsten Absatz treffen, wenn

du oder deine Produkte gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstoßen oder ein begründeter Verdacht dafür besteht,
Pflichtangaben fehlen oder falsch sind, etwa zu deiner Person, zu Steuern (Punkte 2 und 11) oder zur Produktsicherheit (Punkt 13),

ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte, in einer Behördenwarnung oder im Safety Gate auftaucht oder eine Behörde es verlangt,

jemand glaubhaft meldet, dass ein Produkt oder Inhalt seine Rechte verletzt,

deine Leistungswerte deutlich schlechter sind als üblich, etwa bei verspätetem Versand, Stornos, Rückgaben, Reklamationen oder unbeantworteten Nachrichten,

es Anzeichen für Betrug, Missbrauch, eine Umgehung der Plattform (Punkt 8) oder einen Fremdzugriff auf dein Konto gibt,

ein Produkt nicht oder nicht mehr unseren Aufnahmekriterien entspricht (Punkt 2), etwa weil es sich um Wiederverkauf oder Massenware handelt,

du fällige Beträge an Dreizack trotz Mahnung nicht zahlst.

Maßnahmen. Bei einem solchen Grund treffen wir eine Maßnahme, die zu Art, Schwere und Häufigkeit passt: etwa eine Verwarnung, eine Rückstufung in der Reihung, eine Einschränkung deiner Nachrichten, das Ausblenden oder Löschen einzelner Produkte oder Inhalte, das vorübergehende Zurückhalten von Auszahlungen, soweit es zur Sicherung unserer Ansprüche oder wegen einer gesetzlichen Pflicht nötig ist, eine vorübergehende Sperre deines Zugangs oder die Beendigung der Partnerschaft (Punkt 18). Wo es reicht, treffen wir die mildere Maßnahme, zum Beispiel blenden wir nur einzelne Produkte aus. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann mehr als eine Maßnahme nötig sein. Über Maßnahmen entscheidet immer ein Mensch.

Begründung und Stellungnahme. Schränken wir deine Nachrichten ein, stufen wir dich zurück, blenden wir Produkte aus, halten wir Auszahlungen zurück oder sperren wir deinen Zugang, sagen wir dir spätestens dann, wenn es wirksam wird, per E-Mail, warum: welche Maßnahme wir treffen und wie lange, welchen Sachverhalt wir sehen (einschließlich des Inhalts einer Meldung, soweit wir ihn weitergeben dürfen), gegen welche Regel oder welches Gesetz er verstößt und ob dabei automatische Mittel beteiligt waren. Du kannst dazu Stellung nehmen, als Antwort auf unsere Mitteilung oder an info@dreizack.at. Wir prüfen deine Stellungnahme und sagen dir, was daraus folgt. War die Maßnahme nicht gerechtfertigt oder hast du den Verstoß behoben, heben wir sie unverzüglich auf und stellen deinen vorherigen Zustand, einschließlich deiner Daten, wieder her. Unabhängig davon steht dir der Weg zu den Gerichten offen. Eine Begründung entfällt nur, soweit uns ein Gesetz oder eine Behörde verbietet, sie zu geben.

Verdachtsfälle von Straftaten, die eine Gefahr für Leben oder Sicherheit von Menschen darstellen, melden wir den Behörden, wie es das Gesetz verlangt.

  1. Provision und Auszahlung

Provision: Dreizack behält vom Verkaufspreis eine Provision ein. Sie steht in deinem Portal und beträgt bei der Anmeldung 30 % des Bruttoverkaufspreises deines Produkts, also des Preises, den du festgelegt hast, inklusive Umsatzsteuer und ohne Versandkosten. Die Provision ist ein Bruttobetrag; die Umsatzsteuer, die Dreizack darauf schuldet, ist darin enthalten. Versand, Zahlungsabwicklung, Kundenservice, Vermarktung sowie die Abwicklung von Rücktritten und Reklamationen sind darin enthalten. Über die Provision stellt dir Dreizack einmal im Monat eine Rechnung aus.
Für Aktionen gilt Punkt 5: Bei Aktionen auf unsere Kosten bekommst du deinen Anteil vom vollen Preis, bei Aktionen, denen du zugestimmt hast, wird die Provision vom tatsächlich gezahlten Preis berechnet.

Fälligkeit und Auszahlung: Fällig wird dein Anteil 14 Tage nach Zustellung des Pakets bzw. nach Abholung, sofern kein Widerruf, keine Rückgabe und keine Reklamation offen ist. Ausgezahlt wird einmal im Monat gesammelt, spätestens bis Ende des Folgemonats, auf das Konto, das du im Portal hinterlegt hast. Beträge unter 10 Euro übertragen wir in den nächsten Monat; bei Vertragsende zahlen wir auch kleinere Beträge aus. Ausgezahlt wird in Euro per SEPA-Überweisung. Fallen für Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums oder in anderen Währungen Kosten an, trägst du sie.

Ausgezahlt wird erst, wenn deine Pflichtangaben nach Punkt 2 vollständig hinterlegt sind. Bis dahin bleibt dein Anteil stehen und geht nicht verloren. Legst du Angaben, die wir nach dem DPMG brauchen, trotz zweier Mahnungen nicht vor, müssen wir nach dem Gesetz entweder dein Konto schließen oder deine Auszahlungen einbehalten, bis du die Angaben vorlegst.

Erstattungen: Erstattet Dreizack einer Kundin wegen eines Widerrufs oder einer Rückgabe Geld zurück, ohne dass dich daran ein Verschulden trifft, wird dein Anteil an diesem Betrag mit der nächsten Auszahlung verrechnet (Rückbuchung); die Provision auf den erstatteten Betrag fällt dann ebenfalls weg. Beruht die Erstattung auf einem Umstand, den du zu vertreten hast (etwa ein Mangel, eine falsche oder unvollständige Lieferung, verspäteter oder ausgebliebener Versand, falsche Produktangaben), wird der gesamte erstattete Betrag einschließlich der Provision verrechnet, dazu Kosten, die Dreizack dadurch entstehen (etwa Rücksende- und Ersatzversand). Eine reine Kulanz von Dreizack, die über die Pflichten gegenüber der Kundin hinausgeht, geht auf unsere Kosten, außer du hast ihr zugestimmt.

Zahlungsrückbuchungen: Bucht eine Kundin eine Zahlung über ihren Zahlungsdienst zurück (Chargeback), weil sie die Ware nicht oder nicht wie beschrieben erhalten habe, wird dein Anteil verrechnet, außer du weist die ordnungsgemäße Lieferung nach (etwa über die Sendungsverfolgung unseres Etiketts). Rückbuchungen wegen reinen Zahlungsbetrugs (etwa einer gestohlenen Karte) trägt Dreizack, wenn du mit unserem Etikett an die Adresse der Bestellung verschickt hast.

Verrechnung: Dreizack darf alle fälligen Forderungen gegen dich, aus diesem Vertrag und aus anderen Geschäften mit Dreizack, mit deinen Auszahlungen verrechnen. Reicht dein Guthaben nicht, zahlst du den offenen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach unserer Rechnung. Du kannst gegen Forderungen von Dreizack nur mit Forderungen aufrechnen, die wir anerkannt haben oder die gerichtlich festgestellt sind oder die mit unserer Forderung rechtlich zusammenhängen.

Sicherheitseinbehalt: Gibt es konkrete Anzeichen für ein erhöhtes Risiko, etwa eine auffällig hohe Zahl an Reklamationen, Rückgaben oder Rückbuchungen, einen begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen, ein behördliches Verfahren zu deinen Produkten oder das Ende dieses Vertrags, dürfen wir von deinen Auszahlungen einen Betrag einbehalten, der die voraussichtlich drohenden Erstattungen, Rückbuchungen und Forderungen deckt. Den Einbehalt begründen wir dir nach Punkt 9 und zahlen ihn aus, sobald das Risiko weggefallen ist, spätestens 180 Tage nach Zustellung der betroffenen Bestellungen, soweit er nicht für Forderungen verbraucht wurde.

Abrechnung: Im Portal siehst du jederzeit deine Bestellungen, Rechnungen, Provisionen, Rückbuchungen und Auszahlungen. Einwände gegen eine Abrechnung erhebst du innerhalb von drei Monaten nach Zugang. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt; darauf weisen wir dich mit jeder Abrechnung hin. Gesetzliche Ansprüche, etwa bei Rechenfehlern, bleiben davon unberührt.

  1. Rechnungen und Steuern

Du beauftragst Dreizack, die Rechnungen an die Kundin in deinem Namen und auf Grundlage deiner Angaben auszustellen und dir eine Kopie im Portal bereitzustellen. Du sagst uns im Portal, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder die Kleinunternehmerregelung nutzt, welchen Steuersatz deine Produkte haben und, wenn du aus einem anderen Land verkaufst oder in mehrere Länder lieferst, ob und wo du für die Umsatzsteuer registriert bist (etwa im One-Stop-Shop). Für die Richtigkeit dieser Angaben, für die Versteuerung deiner Einnahmen und für die Aufbewahrung deiner Rechnungen bist du verantwortlich. Ändert sich dein Status, sagst du es uns sofort.
Du stimmst zu, dass wir dir Rechnungen, Abrechnungen und andere Belege elektronisch (im Portal oder per E-Mail) schicken.

Dreizack muss als Plattform deine Verkäufe aufzeichnen und, soweit gesetzlich vorgesehen, der Finanzverwaltung melden, insbesondere nach dem DPMG (EU-Richtlinie „DAC7“) und nach § 18 Abs. 11 UStG. Vor jeder DPMG-Meldung zeigen wir dir, welche Daten wir über dich melden. Die gemeldeten Daten bewahren wir so lange auf, wie es das Gesetz verlangt.

Muss Dreizack wegen falscher oder fehlender Angaben von dir Steuern, Zinsen oder Strafen zahlen oder haftet Dreizack dafür, ersetzt du uns diese Beträge (Punkt 16).

  1. Gewährleistung, Rückgaben und Reklamationen

Gegenüber der Kundin trägst du als Verkäufer die Gewährleistung und alle anderen Pflichten aus dem Kaufvertrag.
Reklamationen, Rücktritte und Widerrufe nimmt Dreizack für dich entgegen und entscheidet darüber in deinem Namen; es gilt die einheitliche Rückgaberegel des Shops. Wir hören dich dazu an, wenn es nötig ist, und entscheiden auf Grundlage der Angaben, die uns vorliegen. Antwortest du nicht innerhalb von zwei Werktagen, entscheiden wir ohne dich.

Kommt ein Produkt zurück, melden wir uns bei dir und klären, ob es zu dir zurückgeht. Ist es mangelfrei, schicken wir es auf unsere Kosten zurück, bei einem Mangel oder einer Falschlieferung auf deine. Wird eine Rücksendung nicht innerhalb von 60 Tagen nach unserer Nachricht von dir abgeholt oder angenommen, dürfen wir sie nach einer weiteren Erinnerung mit Frist von 14 Tagen entsorgen oder spenden.

Ob wir von einer Kundin Wertersatz für ein benutztes oder beschädigtes Produkt verlangen, entscheiden wir nach Abwägung des Aufwands. Was wir dabei erhalten, rechnen wir dir anteilig gut.

  1. Produktsicherheit und Rückrufe

Du bist Hersteller im Sinne der Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988) oder sorgst dafür, dass es einen verantwortlichen Hersteller bzw. Wirtschaftsakteur in der EU gibt. Du erfüllst die Pflichten, die das Gesetz dir auferlegt, insbesondere Risikoanalyse, technische Unterlagen, Kennzeichnung mit Typ-, Chargen- oder Seriennummer und mit deinem Namen samt Post- und E-Mail-Adresse sowie Warn- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache bzw. in der Sprache des Lieferlands.
Für jedes Produkt hinterlegst du im Portal mindestens: Name bzw. Firma oder Marke des Herstellers mit Post- und E-Mail-Adresse, gegebenenfalls die verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts (Bild, Art und, wenn vorhanden, Typ, Charge oder Seriennummer) und alle Warn- und Sicherheitsinformationen. Diese Angaben zeigen wir der Kundin beim Produkt an.

Erfährst du von einem Sicherheitsproblem oder Unfall mit einem deiner Produkte, sagst du es uns sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden, und meldest es, wie gesetzlich vorgesehen, selbst den Behörden. Bei einem Rückruf oder einer Sicherheitswarnung arbeitest du mit uns und den Behörden zusammen und trägst die Kosten. Wir dürfen in diesem Fall Kundinnen, die das Produkt gekauft haben, direkt informieren, das Produkt sofort ausblenden und Behörden deine Daten und die Verkaufsdaten des Produkts mitteilen.

Produkte, für die wir einen Sicherheitshinweis bekommen, dürfen wir bis zur Klärung ausblenden. Bietest du wiederholt nicht konforme Produkte an, sperren wir dich nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum, wie es Art. 22 der Produktsicherheitsverordnung verlangt.

  1. Inhalte und geistiges Eigentum

Deine Rechte bleiben bei dir. Durch diese Bedingungen gehen keine Marken-, Urheber-, Design- oder sonstigen Schutzrechte auf Dreizack über. Du räumst uns nur die folgenden Nutzungsrechte ein. Die Marke „Dreizack“, unser Shop, Portal und Design sowie Inhalte, die wir selbst erstellen (etwa eigene Fotos, Texte, Übersetzungen und Beiträge), gehören Dreizack.
Du räumst Dreizack das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte und unentgeltliche Recht ein, deine Fotos, Videos, Texte, Logos, Marken, deinen Namen und deine Herstellerseite (zusammen „Inhalte“) für den Verkauf und die Bewerbung deiner Produkte sowie für die Bewerbung von Dreizack als Marktplatz und Concept Store zu nutzen, und zwar auf allen Kanälen nach Punkt 5, online und offline, auch in bezahlter Werbung, in Druckwerken, im Geschäft und gegenüber Presse und Kooperationspartnern.

Das Recht umfasst auch, die Inhalte zu bearbeiten, zu übersetzen und mit anderen Inhalten zu kombinieren, wie in Punkt 4 beschrieben, und sie dafür in unseren eigenen Funktionen auch mit KI zu verarbeiten (etwa für Übersetzungen, Produkttexte, Suche und Geschenkberatung). Wir verkaufen oder lizenzieren deine Inhalte nicht an Dritte zu deren eigenen Zwecken.

Wir dürfen die Rechte an Dienstleister und Plattformen weitergeben, soweit das für die Vermarktung nötig ist (etwa Werbenetzwerke, soziale Medien, Influencerinnen und Druckereien), und an einen Rechtsnachfolger nach Punkt 21.

Das Recht gilt, solange dieser Vertrag besteht. Für Inhalte, die bis zum Vertragsende schon erschienen sind (etwa Beiträge in sozialen Medien, Blog, Newsletter, Druckwerke), gilt es zeitlich unbeschränkt weiter; sie müssen wir nicht löschen. Laufende bezahlte Werbung und Produktseiten beenden wir innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende.

Du sicherst zu, dass du diese Rechte einräumen darfst, dass deine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und dass abgebildete Personen zugestimmt haben. Eine Urhebernennung kannst du bei Produktfotos nicht verlangen, außer du sagst es uns vorher; wo es üblich und möglich ist, nennen wir deinen Markennamen.

Das Logo und den Namen „Dreizack“ darfst du verwenden, um auf deine Produkte bei Dreizack hinzuweisen (etwa „Erhältlich bei Dreizack“), nach den Vorgaben im Portal und nur, solange dieser Vertrag besteht.

  1. Daten und Datenschutz

Wer wofür verantwortlich ist. Dreizack und du sind jeweils eigenständig für die Daten verantwortlich, die ihr für eure eigenen Zwecke verarbeitet. Dreizack ist Verantwortlicher für den Betrieb des Marktplatzes, das Kundenkonto, Zahlung, Versand, Kundenservice, Marketing, Nachrichten und die gesetzlichen Pflichten als Plattform. Du bist Verantwortlicher, soweit du Kundendaten für die Erfüllung deines Kaufvertrags verarbeitest und deine eigenen gesetzlichen Pflichten erfüllst (etwa Aufbewahrung deiner Rechnungen). Gemeinsam verantwortlich sind wir nicht. Kundinnen und Kunden des Marktplatzes sind Kundinnen und Kunden von Dreizack; das Kundenkonto und die Kundendaten verwaltet Dreizack.

Was du bekommst und wie du es nutzen darfst. Für Bestellungen bekommst du Name und Lieferanschrift der Kundin und den Inhalt der Bestellung, bei Personalisierungen auch die Angaben dazu. Du verwendest sie ausschließlich für diese Bestellung und löschst sie, sobald du sie nicht mehr brauchst, außer du musst sie aufbewahren. Schreibt dir eine Kundin über die Nachrichten, siehst du nur ihren Vornamen; ihre Nachrichten verwendest du nur, um ihre Anfrage zu beantworten. Du schützt die Daten mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, gibst sie nicht weiter (außer an Personen und Dienstleister, die du für die Bestellung brauchst) und sagst uns unverzüglich, wenn es bei dir eine Datenpanne gibt, die Daten von Dreizack-Kundinnen betrifft.

Zugang zu Daten (Art. 9 P2B-VO):

Dreizack hat Zugang zu allen Daten, die du, Kundinnen und andere Nutzer auf dem Marktplatz angeben oder die dabei entstehen: deine Konto-, Steuer- und Bankdaten, Produktdaten, Bestellungen, Zahlungen, Rücksendungen, Nachrichten, Bewertungen, Aufrufe, Klicks, Suchanfragen und Leistungswerte, sowie zu den Daten der Kundinnen. Wir nutzen sie, um den Marktplatz zu betreiben, zu verbessern und zu vermarkten, für Statistik, Betrugsabwehr und unsere gesetzlichen Pflichten, auch für unser eigenes Sortiment (Punkt 6).
Du hast im Portal Zugang zu deinen eigenen Produkt- und Kontodaten, zu deinen Bestellungen mit den oben genannten Kundendaten, zu deinen Nachrichten, Rechnungen, Abrechnungen und zu den Statistiken, die das Portal für deine Produkte anzeigt (etwa Aufrufe und Verkäufe). E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kundin bekommst du nur, wenn es für die Lieferung nötig ist.

Zusammengefasste Daten über den ganzen Marktplatz oder Daten anderer Partner bekommst du nicht, außer wir stellen dir einzelne Auswertungen freiwillig zur Verfügung (etwa Trends zu Anlässen).

Weitergabe an Dritte: Daten geben wir weiter, soweit es für den Marktplatz nötig ist, an Dienstleister für Hosting und Software, Zahlungsabwicklung, Versand, E-Mail, KI-Funktionen und Buchhaltung, an Behörden, wenn das Gesetz es verlangt (etwa Finanzamt, Marktüberwachung), und an Berater, Käufer oder Rechtsnachfolger nach Punkt 21. Für die Vermarktung (Punkt 5) geben wir Produktdaten und Inhalte an Werbe- und Social-Media-Plattformen weiter; Kundendaten geben wir dort nur weiter, soweit Kundinnen zugestimmt haben oder es sonst erlaubt ist. Daten verkaufen wir nicht. Der Weitergabe von Produktdaten für die Werbung kannst du für einzelne Kanäle widersprechen (Punkt 5); bei allen anderen Weitergaben gibt es keine Möglichkeit zu widersprechen, weil sie für den Betrieb oder wegen eines Gesetzes nötig sind.

Nach dem Vertragsende (Art. 8 lit. c P2B-VO): Innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende kannst du deine Produktdaten, Bestellübersichten, Rechnungen und Abrechnungen im Portal herunterladen oder bei uns anfordern. Danach endet dein Zugang zum Portal. Dreizack behält die Daten, die das Gesetz uns aufzubewahren vorschreibt (etwa sieben Jahre für Buchhaltung und zehn Jahre für DPMG-Meldungen), Bestell- und Kundendaten für das Kundenkonto der Kundinnen und für Reklamationen, bereits erschienene Inhalte nach Punkt 14 sowie anonymisierte oder zusammengefasste Daten. Diese Daten dürfen wir weiter nutzen.

Mehr dazu, wie wir personenbezogene Daten von dir und deiner Ansprechperson verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

Vertraulichkeit: Was du über Dreizack erfährst und was nicht öffentlich ist (etwa Kundendaten, besondere Konditionen, Auswertungen, Funktionen im Portal, die noch nicht veröffentlicht sind), behältst du für dich, auch nach dem Vertragsende.

  1. Haftung, Freistellung und Versicherung

Haftung von Dreizack: Dreizack haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und für Personenschäden. Für grobe Fahrlässigkeit haftet Dreizack nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens in Höhe der Provision, die du in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an Dreizack gezahlt hast, mindestens aber 1.000 Euro. Für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden haftet Dreizack nicht, außer bei Personenschäden. Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.
Verfügbarkeit: Wir bemühen uns, dass Shop und Portal möglichst ununterbrochen laufen. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nicht. Wartungen, Updates, Störungen bei Dienstleistern (etwa Hosting, Zahlung, Versand) und Ausfälle, die wir nicht zu vertreten haben, können zu Unterbrechungen führen. Wir dürfen Funktionen des Shops und des Portals weiterentwickeln, ändern oder einstellen; fällt dadurch eine Funktion weg, die für deine Teilnahme wesentlich ist, gilt Punkt 19. Sichere deine Produktdaten und Fotos bitte auch selbst.

Freistellung: Du hältst Dreizack schad- und klaglos, wenn Dritte (etwa Kundinnen, Rechteinhaber, Mitbewerber, Behörden oder Versanddienstleister) gegen Dreizack Ansprüche erheben oder Strafen verhängen, weil deine Produkte fehlerhaft oder unsicher sind, deine Produkte, Angaben oder Inhalte gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen oder du gegen diese Bedingungen verstoßen hast. Das gilt auch für angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Es gilt nicht, soweit Dreizack den Anspruch selbst verschuldet hat. Wir sagen dir unverzüglich Bescheid, wenn ein solcher Anspruch erhoben wird, und schließen ohne Rücksprache mit dir keinen Vergleich zu deinen Lasten. Du unterstützt uns bei der Abwehr mit allen Informationen und Unterlagen, die du hast.

Versicherung: Wir empfehlen dir dringend eine Produkthaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Für Produkte mit erhöhtem Risiko (Punkt 3) können wir den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen, bevor wir sie freischalten.

  1. Höhere Gewalt

Kann eine Seite ihre Pflichten wegen Ereignissen nicht erfüllen, die sie nicht beherrschen kann (etwa Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Internet, Strom, Zahlungs- oder Versanddienstleistern, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen), ist sie für die Dauer und im Umfang dieses Ereignisses von ihren Pflichten befreit. Sie sagt der anderen Seite unverzüglich Bescheid. Bereits bezahlte Bestellungen werden, sobald es wieder möglich ist, erfüllt oder erstattet.

  1. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Du kannst jederzeit kündigen, per E-Mail an info@dreizack.at oder im Portal. Die Kündigung wirkt sofort oder zu dem Tag, den du nennst.

Dreizack kann mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung schicken wir dir per E-Mail und nennen dir dabei die Gründe. Ein Grund kann auch eine Sortimentsentscheidung sein oder dass du seit mindestens sechs Monaten keine aktiven Produkte online hast.

Ohne diese Frist beendet Dreizack die Partnerschaft nur, wenn ein Gesetz oder eine Behörde es verlangt, wenn ein wichtiger Grund das Abwarten der Frist unzumutbar macht oder wenn du wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hast. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Betrug oder Betrugsversuch, bei gefälschten oder gefährlichen Produkten, bei vorsätzlich falschen Angaben zu deiner Person oder zu Steuern, bei schweren Verstößen gegen Punkt 8 oder bei Beleidigung, Bedrohung oder Belästigung von Kundinnen oder unserem Team. Auch dann nennen wir dir die Gründe unverzüglich per E-Mail, außer wir dürfen sie aus rechtlichen Gründen nicht nennen.

Nach dem Ende: Deine Produkte gehen offline. Bestellungen, die bis dahin bezahlt sind, erfüllst du noch. Deine Gewährleistung und deine Pflichten gegenüber Kundinnen bleiben bestehen, und wir wickeln Rücktritte und Reklamationen weiter für dich ab. Dein restliches Guthaben zahlen wir aus, sobald die Rückgabe- und Reklamationsfristen deiner letzten Bestellungen abgelaufen sind, spätestens aber 180 Tage nach dem Ende; offene Forderungen von Dreizack gegen dich verrechnen wir dabei. Für deine Daten gilt Punkt 15, für deine Inhalte Punkt 14.

Weiter gelten nach dem Ende alle Regeln, die ihrer Natur nach dafür gedacht sind, insbesondere die Punkte 8 (Kundendaten, Vertragsstrafe), 10 (Abrechnung, Verrechnung), 12, 13, 14, 15, 16 und 22.

Eine vorübergehende Sperre bei einem Verstoß richtet sich nach Punkt 9.

  1. Änderungen dieser Bedingungen

Wir dürfen diese Bedingungen ändern, etwa wegen neuer Gesetze oder Rechtsprechung, neuer oder geänderter Funktionen, Leistungen oder Lieferländer, geänderter Kosten oder Marktverhältnisse oder um Lücken zu schließen. Das gilt auch für die Provision, für neue Gebühren und für Richtlinien im Portal, soweit sie deine Pflichten regeln.
Jede Änderung kündigen wir dir per E-Mail und im Portal mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten an, mit der neuen Fassung und einer Übersicht, was sich ändert. Brauchst du wegen der Änderung mehr Zeit für technische oder geschäftliche Anpassungen, geben wir dir eine entsprechend längere Frist. Eine Erhöhung der Provision oder neue Gebühren kündigen wir mindestens 30 Tage vorher an.

Bist du mit einer Änderung nicht einverstanden, kannst du den Vertrag vor dem Inkrafttreten kündigen (Punkt 18); die Kündigung wirkt spätestens 15 Tage nach Zugang unserer Mitteilung. Kündigst du nicht, gilt ab dem Inkrafttreten die neue Fassung; darauf weisen wir dich in der Mitteilung noch einmal hin. Stellst du nach unserer Mitteilung neue Produkte ein, verzichtest du damit auf den Rest der Frist, außer die Frist ist länger als 15 Tage, weil du größere technische Anpassungen machen musst.

Ohne Frist ändern wir die Bedingungen nur, wenn ein Gesetz oder eine Behörde uns dazu zwingt und keine Zeit für die Frist lässt, oder in Ausnahmefällen, um eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr durch Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen oder andere Sicherheitsrisiken abzuwehren. Rein sprachliche Änderungen, die den Inhalt nicht verändern, sind keine Änderung in diesem Sinn.

Änderungen wirken nie rückwirkend, außer ein Gesetz oder eine Behörde verlangt es oder die Änderung ist nur zu deinem Vorteil. Eine neue Provision gilt nur für Bestellungen, die nach dem Inkrafttreten eingehen.

  1. Kontakt, Beschwerden und Streitbeilegung

Für alle Fragen, Anliegen und Beschwerden zu Dreizack, zum Portal, zu technischen Problemen und zu unseren Entscheidungen erreichst du uns kostenlos unter info@dreizack.at. Wir prüfen jede Beschwerde sorgfältig und antworten dir individuell, in der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Während wir eine Beschwerde prüfen, kann eine Entscheidung bestehen bleiben.
Als kleines Unternehmen sind wir gesetzlich nicht verpflichtet, ein förmliches Beschwerdesystem oder Mediatoren anzubieten. Gelingt keine Einigung, können wir im Einzelfall gemeinsam einen Mediator wählen. Der Weg zu den Gerichten bleibt dir immer offen.

Rechtlich relevante Erklärungen (etwa Kündigung, Änderungsmitteilung, Begründung einer Maßnahme) schicken wir an die E-Mail-Adresse, die du im Portal hinterlegt hast. Sie gelten als zugegangen, wenn sie dort unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind. Halte deine E-Mail-Adresse deshalb aktuell und schau regelmäßig hinein. Erklärungen an uns schickst du an info@dreizack.at.

  1. Übertragung des Vertrags

Dreizack darf diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen übertragen, das den Marktplatz weiterführt, insbesondere auf eine Gesellschaft, an der Dominik Kögler beteiligt ist oder die von ihm kontrolliert wird (etwa eine künftige Dreizack GmbH), oder auf einen Erwerber des Marktplatzes. Du stimmst dem schon jetzt zu. Wir sagen dir mindestens 15 Tage vorher per E-Mail Bescheid, wer dein neuer Vertragspartner wird. Bist du nicht einverstanden, kannst du jederzeit kündigen (Punkt 18). Einzelne Forderungen, etwa aus Verrechnungen, dürfen wir auch ohne Ankündigung abtreten.
Wir dürfen für unsere Leistungen Dienstleister einsetzen.

Du darfst diesen Vertrag oder Ansprüche daraus nur mit unserer vorherigen Zustimmung auf jemand anderen übertragen. Wir stimmen zu, wenn ein berechtigter Grund vorliegt, etwa wenn du deinen Betrieb in eine eigene Gesellschaft einbringst und die Pflichtangaben für den neuen Partner vollständig sind.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorschriften des EU-Rechts, insbesondere der P2B-Verordnung (EU) 2019/1150, bleiben unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Dreizack darf dich auch an deinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.

Diese Bedingungen gibt es auf Deutsch. Stellen wir Übersetzungen bereit, dienen sie nur der Information; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

Diese Bedingungen und die Richtlinien im Portal, auf die sie verweisen, regeln die Zusammenarbeit vollständig. Abweichende Bedingungen von dir gelten nicht, auch wenn wir nicht widersprechen. Individuelle Vereinbarungen mit dir gehen vor; sie und Änderungen dieser Bedingungen brauchen mindestens Textform (E-Mail genügt).

Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; Gleiches gilt für Lücken.

Fassung vom Oktober 2026. Ersetzt die Fassung vom 6. Oktober 2026, ergänzt am 9. Oktober 2026.

Zuletzt geändert am 11. Oktober 2026

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